Jean-Paul-Volksschule (Hauptschule) Wunsiedel
  Quali
 

Quali - zentrale Prüfung 2010

Montag, 28. Juni 2010
Englisch
(§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Listening Comprehension
B. Use of English
C. Reading Comprehension
D. Text Production

Dienstag, 29. Juni 2010
Deutsch
(§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO)
A. Rechtschreibung
B. Schriftlicher Sprachgebrauch 

Deutsch als Zweitsprache
(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Lückendiktat und Spracharbeit
B. Textarbeit

Mittwoch, 30. Juni 2010
Mathematik
(§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO)

Donnerstag, 01. Juli 2010
Arbeit-Wirtschaft-Technik
(§ 54 Abs. 7 Nr. 4 VSO bzw. § 59 Abs. 5 VSO)
Wirtschaft und Recht,
Betriebswirtschaft
(§ 59 Abs. 5 VSO)

Freitag, 02. Juli 2010
Physik/Chemie/Biologie
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)

Muttersprache
(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)

Zentrale Prüfung im Fach "Deutsch als Zweitsprache"
Die zentrale Prüfung im Fach "Deutsch als Zweitsprache" ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von 10 Minuten vorgesehen.

Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 3 und 4:
Die Termine für die praktische und ggf. schriftliche Prüfung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie für die Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 4 VSO legt die Schule nach Maßgabe des § 54 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 VSO fest.

Arbeit-Wirtschaft-Technik:
Die Aufgabenstellung im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (§ 54 Abs. 5 VSO) erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang richten sich nach § 54 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO.

Die Aufgaben in den Fächern Wirtschaft und Recht beziehungsweise Betriebswirtschaft für Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt (§ 59 Abs. 5 VSO).

Nachholtermin:
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 27. September bis 01. Oktober 2010 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). (Nachholtermin 2009 ist 28.9.-2.10.2009.) Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.

Einzelprüfung in Englisch:
Nach § 54 Abs. 4 VSO können Hauptschüler, nach § 59 Abs. 6 VSO Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. Die Anmeldung der Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie der Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 59 Abs. 2 VSO bis zum 02. März 2010 an der Hauptschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 
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